Kontrakt Bibliothek, 1774 August 3, Stift Admont (= Stiftsarchiv Admont E 190) Zitiert nach: Heinzel, Brigitte "Bartolomeo Altomonte" Wien [u.a.] 1964 S. 90. |
"Anheut zu Ende gesezt Dato ist zwischen Sr. Hochwürden und Gnaden
Herrn Herrn Prälaten zu Admont einerseits, dan Herrn Bartholome Altomonte,
Und Johann Georg Dallicher anderseits nachstehende Verabredung gepflogen und
Einverständnis getroffen worden: als Erstlich übernihmet Herr Altomonte
das Gemählde in der Bibliothek des löbl. Stifts Admont, und die Direction
hierüber und verspricht das Feld in der mitteren Kupel, wie auchz die Felder
in denen sechs Seitenkupeln in Fresco mit gut und standhafften Farben und all
möglichen Fleiß nach der ihme beywohnenden Kunst zu mahlen, die Inventionen
und Austheilung nach der ihme vorgelegten synoptischen Plan selbst zu machen,
hierüber die skizen zu verfaßen und vorläuffig zur Approbation
fürzuweisen, und diese ganze Arbeit binnen zwei Sommer in vollkommenen
Stande zu sezen. Ingleichen verspricht Herr Dallicher, zu obigen sieben Kupeln
alle erforderlichen Architectur und Ornamenten, wie auch die Fensterpaleten
und Gurten gut und fleißig zu mahlen, die Scizen vorläuffig zur Approbation
einzuschicken und gleichfals die Arbeit in 2 Sommer zu volenden; anbey verobligieren
sich beyde, die Farben und Pinsel selbst beyzuschaffen, auch die Reise unlosten
hin und her selbst zu tragen. Zweytens hingegen versprechen Sr. Hochwr. und
Gnaden für diese Arbeit beyden zusammen nebst Kost, Trunk und Wohnung zweytausend
dreyhundert Gulden, sage 2300 fl., als dem Herrn Altomonte 1500 fl., dem Hernn
Dallicher 800 fl. und zwar jedem die erste Helffte nach vollendeten ersten Sommerarbeit,
die andere Helffte nach zu Stande gebrachten ganzen Werk in gut und gangbarer
Münz zu bezallen und da beyde noch vor wirklich anfangender Arbeit die
Invention und Scizen zu machen haben, also jedwedern ain hundert Gulden heut
Dato, jedoch gegen Deme anticipato zu zallen, ds falls ein oder anderer, was
Gott verhüten wolle, imitels mit Tod abgienge, solche 100 fl. aus deßen
Verlaß zurückbezallet werden sollen. In Urkund dessen ist dieser
Contract von beyden Theilen unterschriebn und gefertigt worden.
Stift Admont den 3. Augusti 1774."
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