Kontrakt Bibliothek, 1774 August 3, Stift Admont (= Stiftsarchiv Admont E 190)

Zitiert nach: Heinzel, Brigitte "Bartolomeo Altomonte" Wien [u.a.] 1964 S. 90.
"Anheut zu Ende gesezt Dato ist zwischen Sr. Hochwürden und Gnaden Herrn Herrn Prälaten zu Admont einerseits, dan Herrn Bartholome Altomonte, Und Johann Georg Dallicher anderseits nachstehende Verabredung gepflogen und Einverständnis getroffen worden: als Erstlich übernihmet Herr Altomonte das Gemählde in der Bibliothek des löbl. Stifts Admont, und die Direction hierüber und verspricht das Feld in der mitteren Kupel, wie auchz die Felder in denen sechs Seitenkupeln in Fresco mit gut und standhafften Farben und all möglichen Fleiß nach der ihme beywohnenden Kunst zu mahlen, die Inventionen und Austheilung nach der ihme vorgelegten synoptischen Plan selbst zu machen, hierüber die skizen zu verfaßen und vorläuffig zur Approbation fürzuweisen, und diese ganze Arbeit binnen zwei Sommer in vollkommenen Stande zu sezen. Ingleichen verspricht Herr Dallicher, zu obigen sieben Kupeln alle erforderlichen Architectur und Ornamenten, wie auch die Fensterpaleten und Gurten gut und fleißig zu mahlen, die Scizen vorläuffig zur Approbation einzuschicken und gleichfals die Arbeit in 2 Sommer zu volenden; anbey verobligieren sich beyde, die Farben und Pinsel selbst beyzuschaffen, auch die Reise unlosten hin und her selbst zu tragen. Zweytens hingegen versprechen Sr. Hochwr. und Gnaden für diese Arbeit beyden zusammen nebst Kost, Trunk und Wohnung zweytausend dreyhundert Gulden, sage 2300 fl., als dem Herrn Altomonte 1500 fl., dem Hernn Dallicher 800 fl. und zwar jedem die erste Helffte nach vollendeten ersten Sommerarbeit, die andere Helffte nach zu Stande gebrachten ganzen Werk in gut und gangbarer Münz zu bezallen und da beyde noch vor wirklich anfangender Arbeit die Invention und Scizen zu machen haben, also jedwedern ain hundert Gulden heut Dato, jedoch gegen Deme anticipato zu zallen, ds falls ein oder anderer, was Gott verhüten wolle, imitels mit Tod abgienge, solche 100 fl. aus deßen Verlaß zurückbezallet werden sollen. In Urkund dessen ist dieser Contract von beyden Theilen unterschriebn und gefertigt worden. Stift Admont den 3. Augusti 1774."

Letzte Änderung 15.12.2023

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